Österreichische Vorschriften für Balkonkraftwerke 2024/2025 – Was hat sich geändert?

Neue Regeln für Balkonkraftwerke seit 2024

⏱️ Lesezeit: 5 Min
📊 Aktualisiert: 2025
✓ Verifiziert: PVGIS-Daten

Gute Nachricht: Die österreichischen Vorschriften für Balkonkraftwerke wurden vereinfacht. Die Anmeldung ist jetzt einfacher und schneller.

Was sind die österreichischen Vorschriften für Balkonkraftwerke?

Die österreichischen Vorschriften für Balkonkraftwerke basieren auf den ÖVE-Richtlinien und den Bestimmungen der E-Control. Sie regeln die Installation und den Betrieb von steckerfertigen PV-Anlagen. Die aktuellen Regelungen gelten seit 2024 und sind auch 2025 weiterhin gültig. In Österreich erfolgt die Anmeldung direkt beim örtlichen Netzbetreiber.

Wichtigste Änderungen für Balkonkraftwerke

1. Anmeldung beim Netzbetreiber

In Österreich: Die Anmeldung erfolgt direkt beim örtlichen Netzbetreiber (z.B. Wien Energie, EVN, Salzburg AG).

Wichtig: Es gibt kein zentrales Register wie in Deutschland (MaStR). Jeder Netzbetreiber hat sein eigenes Anmeldeverfahren. Die Anmeldung ist kostenlos und kann online erfolgen.

2. Frist für Anmeldung

Die Anmeldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld. Die Frist ist klar definiert und verbindlich.

3. Ferraris-Zähler

Alte Ferraris-Zähler (Drehscheiben-Zähler) sind übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber von sich aus einen digitalen Zähler einbaut. Sie müssen nicht selbst einen Zähler tauschen lassen.

4. Gesetzliche Grenzen (unverändert)

  • Wechselrichter (AC): Maximal 800 W (unverändert)
  • Modulleistung (DC): Maximal 2.000 W (unverändert)
  • Stecker: Schuko oder Wieland (unverändert)

5. Keine Genehmigung mehr erforderlich

Balkonkraftwerke gelten als "kleine bauliche Veränderung" und benötigen in der Regel keine Genehmigung. Eine Information an Vermieter/WEG ist jedoch empfehlenswert.

Was bedeutet das für Sie?

✅ Vorteile:

  • Direkte Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber
  • Kostenlose Anmeldung
  • Online-Anmeldung möglich
  • Klarere Regeln durch ÖVE-Richtlinien

⚠️ Wichtig:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend
  • 4-Wochen-Frist muss eingehalten werden
  • Bußgeld bei Verstoß möglich

Schritt-für-Schritt nach österreichischen Vorschriften

  1. Anlage installieren (nach Herstellerangaben)
  2. Inbetriebnahme (Datum notieren!)
  3. Anmeldung beim Netzbetreiber innerhalb von 4 Wochen
  4. Fertig! Bestätigung vom Netzbetreiber erhalten und aufbewahren

Hinweis: Eine detaillierte Anleitung zur Netzbetreiber-Anmeldung finden Sie hier: → Netzbetreiber-Anmeldung Schritt-für-Schritt

Häufige Fragen

Muss ich beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, in Österreich ist die Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich. Es gibt kein zentrales Register wie in Deutschland (MaStR). Jeder Netzbetreiber hat sein eigenes Anmeldeverfahren. Die Anmeldung erfolgt direkt beim örtlichen Netzbetreiber.

Was ist, wenn ich die 4-Wochen-Frist verpasse?

Melden Sie die Anlage so schnell wie möglich nach, auch wenn die Frist verstrichen ist. Bei Verstoß droht ein Bußgeld, aber eine verspätete Anmeldung ist besser als gar keine.

Gelten die österreichischen Vorschriften auch für alte Anlagen?

Ja, auch für vor 2024 installierte Anlagen gelten die aktuellen Regeln. Sie müssen jedoch nicht nachträglich anmelden, wenn die Anlage bereits vorher korrekt beim Netzbetreiber angemeldet war.

Kostenloser Rechner

Ihren ROI berechnen

Kostenloser Rechner mit PVGIS-Daten für Ihre Stadt und empfohlenen Produkten

Jetzt berechnen →
PVGIS-Daten
Produktempfehlungen
Kostenlos