Ist ein Balkonkraftwerk steuerpflichtig?
Kurzantwort: Nein, in den meisten Fällen nicht. Balkonkraftwerke sind steuerfrei, wenn Sie den Strom nur für den Eigenverbrauch nutzen.
Wann ist es steuerfrei?
- Nur Eigenverbrauch: Sie nutzen den Strom selbst (keine Einspeisung ins Netz)
- Keine Gewinnerzielungsabsicht: Die Anlage dient nur der privaten Nutzung
- Kleine Leistung: Maximal 800W AC (gesetzliche Grenze)
- Keine Einnahmen: Sie erhalten keine Einspeisevergütung
Wann könnte Steuer anfallen?
Theoretisch könnte Steuer anfallen, wenn:
- Sie den Strom verkaufen (z.B. an Nachbarn) – bei Balkonkraftwerken praktisch nicht möglich
- Die Anlage Teil einer gewerblichen Tätigkeit ist
- Sie eine Einspeisevergütung erhalten (bei Balkonkraftwerken nicht der Fall)
Fazit: Für normale Privatpersonen mit 800W-Balkonkraftwerk ist keine Steuer zu zahlen. Sie müssen die Anlage auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Förderungen für Balkonkraftwerke
Es gibt verschiedene Förderprogramme in Österreich, die den Kauf eines Balkonkraftwerks unterstützen. Die meisten Programme sind auf Bundesländerebene.
Bundesweite Förderungen
Derzeit gibt es keine bundesweite Förderung für Balkonkraftwerke. Die Förderungen werden hauptsächlich von Bundesländern, Städten oder Kommunen angeboten.
Förderungen nach Bundesländern
| Bundesland | Förderung | Bedingungen |
|---|---|---|
| Berlin | bis 500 € | SolarPLUS-Programm, max. 50% der Kosten |
| Bayern | bis 500 € | 10.000 Haushalte Förderung, max. 50% der Kosten |
| Thüringen | bis 300 € | SolarInvest-Programm, max. 30% der Kosten |
| Baden-Württemberg | bis 400 € | Kommunale Programme, unterschiedlich je nach Stadt |
| NRW | bis 300 € | Kommunale Programme, z.B. in Köln, Düsseldorf |
* Förderungen ändern sich regelmäßig. Prüfen Sie die aktuellen Programme in Ihrer Stadt/Kommune.
Wie beantrage ich eine Förderung?
- Informieren Sie sich: Prüfen Sie die Website Ihrer Stadt/Kommune oder des Bundeslandes
- Vor dem Kauf: Viele Programme erfordern Antragstellung vor dem Kauf
- Dokumente sammeln: Rechnung, Netzbetreiber-Anmeldung, Fotos der Installation
- Antrag stellen: Online oder per Post, je nach Programm
- Warten auf Bewilligung: Meist 4-8 Wochen Bearbeitungszeit
Profi-Tipp
Viele Förderprogramme haben begrenzte Mittel. Stellen Sie den Antrag frühzeitig, bevor die Mittel ausgeschöpft sind. Informieren Sie sich auch bei Ihrer Energieversorger – manche bieten eigene Förderprogramme an.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kann ich ein Balkonkraftwerk von der Steuer absetzen?
Nein, normalerweise nicht. Da Balkonkraftwerke für Privatpersonen steuerfrei sind, können Sie die Anschaffungskosten auch nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen.
Ausnahme: Nur wenn die Anlage Teil einer gewerblichen Tätigkeit ist (z.B. Home-Office mit hohem Stromverbrauch), könnten Sie die Kosten möglicherweise absetzen. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten.
Mehrwertsteuer (MwSt.)
Beim Kauf eines Balkonkraftwerks zahlen Sie die normale Mehrwertsteuer (19%). Diese können Sie nicht zurückfordern, da es sich um eine private Anschaffung handelt.
Hinweis: Wenn Sie ein Balkonkraftwerk als Gewerbetreibender kaufen, können Sie die Vorsteuer abziehen. Für Privatpersonen gilt dies nicht.