Rechtliche Grundlage
Nach österreichischem Recht: Balkonkraftwerke gelten als "kleine bauliche Veränderung" und benötigen in der Regel keine Genehmigung. Sie müssen jedoch:
- Den Vermieter/WEG informieren (nicht um Erlaubnis bitten)
- Keine tragenden Teile beschädigen
- Keine dauerhaften Veränderungen an der Fassade vornehmen
- Die Anlage rückstandsfrei entfernen können
Mietwohnung: Gespräch mit Vermieter
Schritt 1: Vorbereitung
- Skizze der geplanten Montage erstellen
- Technische Daten sammeln (Leistung, Gewicht, Abmessungen)
- Versicherungsschutz prüfen (Hausratversicherung)
- Musterbrief vorbereiten
Schritt 2: Musterbrief an Vermieter
Betreff: Information über geplantes Balkonkraftwerk
Sehr geehrte/r [Name],
ich beabsichtige, auf meinem Balkon eine steckerfertige Photovoltaikanlage (Balkonkraftwerk)
mit einer Leistung von 800 W zu installieren. Die Anlage wird:
- Ohne Eingriffe in tragende Teile montiert
- Rückstandsfrei entfernbar sein
- Keine dauerhaften Veränderungen an der Fassade verursachen
- Im Rahmen der gesetzlichen Grenzen (AC ≤ 800 W) betrieben werden
Die Anlage ist beim Netzbetreiber angemeldet und versichert.
Ich informiere Sie hiermit gemäß österreichischem Mietrecht über diese bauliche Veränderung.
Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Schritt 3: Was tun bei Ablehnung?
Wenn der Vermieter ablehnt, prüfen Sie:
- Begründung: Muss sachlich und nachvollziehbar sein
- Rechtliche Beratung: Bei unbegründeter Ablehnung
- Mediation: Oft hilft ein Gespräch mit Kompromissen
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Schritt 1: Beschlussvorlage vorbereiten
Für WEG benötigen Sie meist einen Beschluss. Bereiten Sie vor:
- Skizze der Montage
- Technische Daten
- Versicherungsnachweis
- Netzbetreiber-Anmeldung (nach Installation)
Schritt 2: Muster-Beschlussvorlage
Tagesordnungspunkt: Installation Balkonkraftwerk
Ich beantrage die Zustimmung zur Installation einer steckerfertigen PV-Anlage (800 W) auf meinem Balkon. Die Anlage:
- Wird ohne Eingriffe in Gemeinschaftseigentum montiert
- Ist rückstandsfrei entfernbar
- Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen
- Ist versichert und angemeldet
Beschlussvorschlag: Die Eigentümerversammlung stimmt der Installation zu.
Schritt 3: Tipps für WEG-Gespräche
- Früh informieren: Mindestens 2 Wochen vor Versammlung
- Bilder zeigen: Ästhetische Beispiele von ähnlichen Installationen
- Vorteile betonen: Klimaschutz, keine Kosten für WEG
- Kompromisse anbieten: Z.B. einheitliche Optik für alle Balkone
Checkliste
- ☐ Skizze der geplanten Montage erstellt
- ☐ Technische Daten gesammelt (Leistung, Gewicht, Abmessungen)
- ☐ Versicherungsschutz geprüft
- ☐ Musterbrief/Beschlussvorlage vorbereitet
- ☐ Vermieter/WEG informiert (schriftlich, mit Frist)
- ☐ Bei WEG: Beschlussvorlage eingereicht
- ☐ Frist für Antwort: 14 Tage (bei WEG: nächste Versammlung)