Solarpaket I 2024/2025 – Was hat sich geändert?

Neue Regeln für Balkonkraftwerke seit 2024

⏱️ Lesezeit: 5 Min
📊 Aktualisiert: 2025
✓ Verifiziert: PVGIS-Daten

Gute Nachricht: Solarpaket I hat die Regeln für Balkonkraftwerke vereinfacht. Die Anmeldung ist jetzt einfacher und schneller.

Was ist das Solarpaket I?

Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung, das 2024 in Kraft trat und die Nutzung von Solarenergie vereinfachen soll. Es betrifft sowohl große PV-Anlagen als auch kleine Balkonkraftwerke. Die Regelungen gelten seit 2024 und sind auch 2025 weiterhin gültig.

Wichtigste Änderungen für Balkonkraftwerke

1. Vereinfachte Anmeldung

Vorher: Anmeldung bei Netzbetreiber + MaStR (doppelte Arbeit)

Jetzt: Nur noch MaStR-Anmeldung erforderlich. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert. Keine separate Anmeldung mehr nötig!

2. Frist für Anmeldung

Die Anmeldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld. Die Frist ist klar definiert und verbindlich.

3. Ferraris-Zähler

Alte Ferraris-Zähler (Drehscheiben-Zähler) sind übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber von sich aus einen digitalen Zähler einbaut. Sie müssen nicht selbst einen Zähler tauschen lassen.

4. Gesetzliche Grenzen (unverändert)

  • Wechselrichter (AC): Maximal 800 W (unverändert)
  • Modulleistung (DC): Maximal 2.000 W (unverändert)
  • Stecker: Schuko oder Wieland (unverändert)

5. Keine Genehmigung mehr erforderlich

Balkonkraftwerke gelten als "kleine bauliche Veränderung" und benötigen in der Regel keine Genehmigung. Eine Information an Vermieter/WEG ist jedoch empfehlenswert.

Was bedeutet das für Sie?

✅ Vorteile:

  • Einfachere Anmeldung (nur MaStR, nicht mehr Netzbetreiber)
  • Weniger Bürokratie
  • Schnellere Inbetriebnahme möglich
  • Klarere Regeln

⚠️ Wichtig:

  • MaStR-Anmeldung ist jetzt verpflichtend (nicht mehr optional)
  • 4-Wochen-Frist muss eingehalten werden
  • Bußgeld bei Verstoß möglich

Schritt-für-Schritt nach Solarpaket I

  1. Anlage installieren (nach Herstellerangaben)
  2. Inbetriebnahme (Datum notieren!)
  3. MaStR-Anmeldung innerhalb von 4 Wochen
  4. Fertig! Keine weitere Anmeldung beim Netzbetreiber nötig

Hinweis: Eine detaillierte Anleitung zur MaStR-Anmeldung finden Sie hier: → MaStR-Anmeldung Schritt-für-Schritt

Häufige Fragen

Muss ich noch beim Netzbetreiber anmelden?

Nein, seit Solarpaket I genügt die MaStR-Registrierung. Der Netzbetreiber wird automatisch über MaStR informiert. Eine separate Anmeldung ist nicht mehr erforderlich.

Was ist, wenn ich die 4-Wochen-Frist verpasse?

Melden Sie die Anlage so schnell wie möglich nach, auch wenn die Frist verstrichen ist. Bei Verstoß droht ein Bußgeld, aber eine verspätete Anmeldung ist besser als gar keine.

Gilt Solarpaket I auch für alte Anlagen?

Ja, auch für vor 2024 installierte Anlagen gelten die neuen Regeln. Sie müssen jedoch nicht nachträglich anmelden, wenn die Anlage bereits vorher korrekt angemeldet war.

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