Was ist das Solarpaket I?
Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket der Bundesregierung, das 2024 in Kraft trat und die Nutzung von Solarenergie vereinfachen soll. Es betrifft sowohl große PV-Anlagen als auch kleine Balkonkraftwerke. Die Regelungen gelten seit 2024 und sind auch 2025 weiterhin gültig.
Wichtigste Änderungen für Balkonkraftwerke
1. Vereinfachte Anmeldung
Vorher: Anmeldung bei Netzbetreiber + MaStR (doppelte Arbeit)
Jetzt: Nur noch MaStR-Anmeldung erforderlich. Der Netzbetreiber wird automatisch informiert. Keine separate Anmeldung mehr nötig!
2. Frist für Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen. Bei Verstoß droht ein Bußgeld. Die Frist ist klar definiert und verbindlich.
3. Ferraris-Zähler
Alte Ferraris-Zähler (Drehscheiben-Zähler) sind übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber von sich aus einen digitalen Zähler einbaut. Sie müssen nicht selbst einen Zähler tauschen lassen.
4. Gesetzliche Grenzen (unverändert)
- Wechselrichter (AC): Maximal 800 W (unverändert)
- Modulleistung (DC): Maximal 2.000 W (unverändert)
- Stecker: Schuko oder Wieland (unverändert)
5. Keine Genehmigung mehr erforderlich
Balkonkraftwerke gelten als "kleine bauliche Veränderung" und benötigen in der Regel keine Genehmigung. Eine Information an Vermieter/WEG ist jedoch empfehlenswert.
Was bedeutet das für Sie?
✅ Vorteile:
- Einfachere Anmeldung (nur MaStR, nicht mehr Netzbetreiber)
- Weniger Bürokratie
- Schnellere Inbetriebnahme möglich
- Klarere Regeln
⚠️ Wichtig:
- MaStR-Anmeldung ist jetzt verpflichtend (nicht mehr optional)
- 4-Wochen-Frist muss eingehalten werden
- Bußgeld bei Verstoß möglich
Schritt-für-Schritt nach Solarpaket I
- Anlage installieren (nach Herstellerangaben)
- Inbetriebnahme (Datum notieren!)
- MaStR-Anmeldung innerhalb von 4 Wochen
- Fertig! Keine weitere Anmeldung beim Netzbetreiber nötig
Hinweis: Eine detaillierte Anleitung zur MaStR-Anmeldung finden Sie hier: → MaStR-Anmeldung Schritt-für-Schritt